die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0170 - Pul - Pulpabehandlung - Überkappung der Nervkammer oder Pulpa - Amputation

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Pul-A-1 Zahn indirekte Überkappung je Zahn, mit Calciumpräparaten 6 0,5 - 2
Pul-A-2 Zahn Vitalamputation je Milchzahn und Zahn mit nicht abgeschlossenem Wurzelwachstum 29 0,5 - 2
Pul-C-1 Zahn Devitalisation je Zahn 11 0,5 - 2
Pul-D-1 Zahn direkte Überkappung je Zahn, mit Calciumpräparaten 8 0,5 - 2
Pul-E-1 Zahn Mortalamputation je Zahn 29 0,5 - 2
Pul-E-2 Zahn Vitalamputation in anderen Fällen je Zahn 40 0,5 - 2
Pul-F-1 Zahn indirekte Überkappung je Zahn, mit MTA oder anderem 12 0,5 - 2
Pul-F-2 Zahn direkte Überkappung je Zahn, mit MTA oder anderem 26 0,5 - 2

Kommentar

Die Überkappung kann mit Calciumpräparaten erfolgen oder mit anderen Materialien, wie MTA, Materialpackungen, die mit der einmaligen Anwendung verbraucht sind, sind ab Stufe E gesondert berechenbar.

Die vollständige oder bis zum vertretbaren Maß ausgeführte Kariesentfernung ist eingeschlossen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Pul-F-1 wird ab Level C anteilig erstattet mit der Leistung Pul-A-1.
  • Pul-F-2 wird ab Level C anteilig erstattet mit der Leistung Pul-C-1.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2330, 2340, 2350, 2380, 2385a

BEMA: 25-Cp, 26-P, 27-Pulp,

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.