die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0110 - Hyg - Hygienegebühr

Es ist maximal eine Hygienegebühr je Sitzung berechenbar.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Hyg-A-1 Zuschlag Hygiene für Haupt- (OP-) Leistung bis Level D 5 1
Hyg-A-2 Zuschlag bei septischer Behandlung 15 1
Hyg-C-1 OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen bis Level C 12 1
Hyg-E-1 OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen von 12 - 24 Punkten 22 1
Hyg-E-2 OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen von 25 - 39 Punkten 28 1
Hyg-E-3 OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen von 25 - 39 Punkten sterile Eindeckung, mindestens handsterile Arbeitsweise 50 1
Hyg-E-4 OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen ab 40 Punkten 25 1
Hyg-E-5 OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen von 40 - 59 Punkten sterile Eindeckung, handsterile Arbeitsweise 40 1
Hyg-E-6 OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen von 40 - 59 Punkten sterile Eindeckung, vollsterile Arbeitsweise 80 1
Hyg-E-7 OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen ab 60 Punkten steriler Eindeckung, handsterile Arbeitsweise 70 1
Hyg-E-8 OP-Zuschlag für chirurgische Leistungen ab 60 Punkten sterile Eindeckung, vollsterile Arbeitsweise 135 1

Kommentar

Mit der Zimmervorbereitung, -besetzung und -reinigung übernehmen Zahnarztpraxen patientenbezogene Aufgaben, die pro Zimmerbesetzung anfallen. Deswegen ist es sachgerecht, diese Kosten sitzungsbezogen abzurechnen, wie es in der bisherigen GOZ bereits mit OP-Zuschlägen geschah.

Die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Anforderungen an Instrumentenaufbereitung und Flächendesinfektion machen jedoch Gleiches auch für die "normale" Zimmervor- und -nachbereitung notwendig.

Im BEMA finden sich solche Zuschläge bisher nicht - hier ist ein Umdenken erforderlich, die einmalige Berechnung pro Sitzung sorgt für mehr Gerechtigkeit.

Die Kostensteigerung wird voraussichtlich mehr als ausgeglichen durch die Leistungsstufen und die Bonus-/Malus-Regelung.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Hyg-E - Leistungen werden im Level D über die Leistung Hyg-C-1 anteilig erstattet.

  • alte Gebührenordnungen

    GOZ / GOÄ: 0500, 0501, 0502, 0503

    BEMA: nicht abgebildet

    Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

    Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
    Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

    Versicherte können

    • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
    • abweichende Faktoren vereinbaren.

    Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

    Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

    Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.