die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0306 - BApp - besondere Apparaturen

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
BApp-C-1 ergänzende festsitzende Apparaturen Palatinal- oder Transversalbogen, Quadhelix, Lingualbogen, Lipbumper, Headgear über je zwei Ankerbänder 62 0,5 - 2
Bapp-C-2 Kopf-Kinn-Kappe 44 0,5 - 2
BApp-E-1 intra-/extraorale Verankerung z.B. Headgear 72 0,5 - 2
BApp-E-2 Kopf-Kinn-Kappe 65 0,5 - 2

Kommentar

Die Stufen A bis D gelten für gesetzlich Versicherte nach den im BEMA unter den entsprechenden Leistungen genannten Bedingungen nebst zugehörigen BEMA-Richtlinien.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 6160, 6170

BEMA:  130, 131

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.