die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

Anwendungsbeispiele zur neuen eGOZ

Die neue eGOZ erfordert eine Lösung der Gedanken von den bisherigen Gebührentabellen GOZ, GOÄ und BEMA.

Ihre neue Struktur soll viele Varianten der Medizin ermöglichen, gleichzeitig soll eine zu erwartende Erstattung durch Kostenträger auch für Patienten / Versicherte einfach ersichtlich sein.

Sie finden auf den Unterseiten daher kurze beispielhafte Behandlungsgänge und eine entsprechende Abrechnung der Leistung.

Dabei werden folgende Dinge umgehend klar:

  • heute ist die Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte nicht geregelt - der Gesetzgeber hat seine eigene Absicht einer Gleichbehandlung bisher nicht alltagstauglich umzusetzen versucht,
  • die über 30 Jahre fehlende Punktwertanhebung in der privaten zahnärztlichen Versorgung führt dazu, dass viele Privatbehandlungen schlechter bezahlt werden als GKV-Behandlungen,
  • die bisherige Aufteilung auf mehrere Gebührentabellen erschwert selbst für "Profis" die Übersicht erheblich.

Praxiskosten, Unternehmergehalt

Eine Praxisstunde kostet heute im Schnitt € 235,-. Hierin sind Mieten, Gehälter, nicht berechenbares Verbauchsmaterial, Abnutzung etc. enthalten, nicht jedoch der Unternehmerlohn. Daraus ergibt sich ein Minutenkostensatz von € 3,62.

Zum Erreichen des derzeitigen Jahresdurchschnittsgehalts von 134.000 (brutto, Monatsgehalt 3.400 netto, s. "was verdient ein Zahnarzt?") braucht es bei 35 Wochenstunden am Patienten und sechs Wochen Urlaub, einer Woche Krankheit ...

Jahresarbeitszeit am Patienten: (52 w - 6 w - 1w) x 35h/w = 1575 h

... gut € 85,- in der Stunde. Das ist ein Handwerkerlohn, kein Unternehmerlohn, es ist zu wenig, da es u.a. Berufsausbildungskosten und Investitionsrisiken nicht abbildet!
Wir gehen daher hier davon aus, dass das Gehalt des Praxisinhabers mindestens € 110,-/h betragen sollte, zumal noch einmal ca 15-20% Arbeitszeit hinzu kommen, die nicht an Patienten statt finden.

Es ergibt sich ein erforderlicher

  • Stundensatz von € 345,-
  • Minutensatz von € 5,75.

Folgen von Unterhonorierung

Die Beispiele zeigen auf, dass einige kleinere Leistungskomplexe im GKV-System und im PKV-System zu schlecht honoriert werden. Die Folgen:

  • Es bleibt zu wenig Zeit für eine menschliche Zuwendung.
  • Es bleibt zu wenig Zeit für ordnungsgemäße Hygienemaßnahmen.
  • Es bleibt zu wenig Zeit für qualitativ gute und haltbare Ergebnisse.
  • Es werden Fehlanreize gesetzt, denn zusätzliche Leistungen müssen (angeblich) erbracht werden: Betrug wird überlebensnotwendig.
  • Praxen werden zu Verkäufern höher honorierter Leistungen, die eventuell medizinisch nicht die erste Priorität hätten.
  • Patienten müssen mehr pauschale Zuzahlungen leisten, die sie nicht versichern können (IGEL-Leistungen, "Zuzahlungen").
  • Praxen können nicht modernisieren, es entsteht ein Investitions- und Innovationsstau.
  • Personal kann nicht angemessen bezahlt werden und wandert ab, es entsteht ein Mangel an qualifiziertem Personal.

Deswegen ist eine faire Honorierung aller häufigen Leistungskombinationen notwendig.