die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

Gleiche Leistung für gleiches Geld!

Bei der Zusammenführung der Gebührenordnungen mussten für identische Leistungen passende Honorare gefunden werden.

Damit der GKV der Einstieg in diese Gebührentabelle erleichtert wird, ist dies hier so geschehen, dass die Kosten für die GKV unverändert bleiben. Das bedeutet, dass die Honorierung aus dem BEMA übernommen wurde.

Da auch der Punktwert übernommen wird, wurden alle Punktzuordnungen für Privatleistungen der GOZ oder GOÄ umgerechnet.

Hierbei wurden die unterschiedlichen Punktwerte der Abrechnungsbereiche der GKV berücksichtigt.

Ab nun jedoch gilt nur ein Punktwert für alle Leistungen.

Anpassung des Punktwerts

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Punktwert regelmäßig angepasst.

Im Privatbereich wurde der Punktwert entgegen der GOZ-Vorschrift vom Bundesrat seit 1987 nicht angehoben.

Eine Überarbeitung einiger Gebühren 2012 hat bei unter 20 Ziffern zu spürbaren Anpassungen geführt, weitere Ziffern wurden aufgewertet, jedoch gleichzeitig mit mehr Arbeitsschritten versehen. Die meisten Honorare liegen jedoch heute immer noch auf dem Niveau von 1987!

Dadurch haben bis heute ca. 50% der BEMA-Leistungen die entsprechenden GOZ-Leistungen in der Honorierung überholt!

Da der BEMA quasi als "Bescheinigung" gewertet werden kann, dass es darunter wirklich nicht mehr geht, werden in der eGOZ die Honorare gleicher Arbeit auf dem derzeitigen BEMA-Niveau angeglichen und zwar in beiden Richtungen. Was in der GOZ schlechter bewertet ist, wird für die eGOZ aufgewertet, was in der GOZ besser bewertet ist, wird abgesenkt. um eine Umstellung für die GKV kostenneutral zu halten.

Zukünftig soll sich die Punktwerthöhe mit Änderung der Punktwerte im GKV-System aktualisieren, denn beides arbeitet im gleichen Markt und die Tür für den Eintritt der GKV bleibt geöffnet. Tritt die GKV in die neue eGOZ ein, so muss der dort bestehende Mechanismus der Neubewertung fortentwickelt werden.