die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0120 - LA - Lokalanästhesie

örtliche Betäubung eines Bereichs

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
LA-A-1 Bereich intraorale örtliche Betäubung, je Zahn je Zahnposition 8 0,5 - 2
LA-A-2 Bereich intraligamentäre, intrakanaläre Betäubung je Zahnposition 8 0,5 - 2
LA-A-3 Bereich intraorale Leitungsbetäubung je Nervversorgungsgebiet 12 0,5 - 2
LA-A-4 Bereich extraorale Infiltrationsanästhesie je Einstich 8 0,5 - 2
LA-A-5 Bereich extraorale Leitungsanästhesie je Hauptnerv 16 0,5 - 2
LA-E-1 Bereich intaorale Oberflächenbetäubung ggf. zusätzlich, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 4 0,5 - 2
LA-E-2 Bereich extraorale Oberflächenbetäubung ggf. zusätzlich, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 14 0,5 - 2
LA-F-1 Bereich computerunterstützte örtliche Betäubung je 2 Zahnpositionen 12 0,5 - 2
LA-F-2 Bereich computerunterstützte Leistungsbetäubung je Nervversorgungsgebiet 24 0,5 - 2

Kommentar

Die 0120-A und 0120-B können nur mit langer "Dauer", bei nicht ausreichender "Tiefe" oder bei überdurchschnittlich starker "Blutung" begründet im selben Bereich nebeneinander oder zweifach je Sitzung abgerechnet werden also

  • 2 x 0120-A oder
  • 0120-A + 0120-B oder
  • 2 x 0120-B

 

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • LA-F-1 wird je Zahnpaar anteilig erstattet mit der Leistung La-A-1.
  • LA-F-2 wird je Leitungsanästhesie anteilig erstattet mit der Leistung La-A-3.
  • alte Gebührenordnungen

    GOZ / GOÄ: 0080, 0085a, 0090, 0095a, 0100, 0105a

    BEMA: 40-I, 41a-L1, 41b-L2

    Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

    Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
    Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

    Versicherte können

    • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
    • abweichende Faktoren vereinbaren.

    Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

    Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

    Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.